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AHV - Alters- und Hinterlassenversicherung

Die AHV gewährt Altersrenten, Zusatzrenten für die Ehefrau und Kinder der altersrentenberechtigten Personen sowie Hinterlassenenrenten. Den altersrentenberechtigten Personen, die mindestens in mittlerem Grade hilflos sind, gewährt sie Hilflosenentschädigung.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Anmeldeformulare und Merkblätter sind bei den AHV-Ausgleichskassen erhältlich.
Wenn Ihnen das Ausfüllen der Anmeldeformulare Mühe bereitet, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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