Rückerstattung Wegkosten Spitex (2016-2018)
Ein im Jahr 2019 ergangenes Bundesgerichtsurteil stellt fest, dass die Wegkosten der Spitex zur Erbringung von Pflegeleistungen zu Letzteren zu zählen sind und damit nicht den Klienten weiterverrechnet werden dürfen. Die Wegkosten für das Jahr 2019 wurden aufgrund dieser Faktenlage bereits an die betroffenen Personen zurückerstattet.
Wegkosten aus den Jahren 2016-2018 können von der Gemeinde zurückgefordert werden. Hierfür muss das untenstehend zur Verfügung gestellte Dokument «Gesuch um Rückforderung von Wegkostenbeiträgen aus den Jahren 2016-2018» vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den benötigten Unterlagen an die Gemeindeverwaltung (Abteilung Finanzen) gesandt werden. Das «Merkblatt zur Rückforderung von Wegkosten» dient Ihnen zur Hilfestellung.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Name |
Datum |
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Merkblatt |
31.01.2020 |
(pdf, 72.2 kB) |
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