Urnenstandort |
Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus |
Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 09.30 - 12.00 Uhr |
Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. |
Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Urnenabstimmung: Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus und ist am Abstimmungs-Sonntag von 09.30 - 12.00 Uhr geöffnet. Briefliche Stimmabgabe: Das Abstimmungskuvert kann in den speziell gekennzeichneten Briefkasten des Gemeindehauses bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bis 18.00 Uhr eingeworfen werden. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, kann ein Duplikat auf der Gemeindeverwaltung verlangt werden. |
Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten? - Kuvert vorne nicht öffnen: Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der "Reissverschluss" dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises.
- Zum Öffnen: Lasche auf der Rückseite "zum Öffnen" vorsichtig aufreissen. Wahl- und Abstimmungsmaterial entnehmen.
- Stimm- / Wahlzettel: Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen.
- Stimmrechtsausweis: Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben.
Kurzvideo zur richtigen Benützung des Couverts: https://www.so.ch/staatskanzlei/politische-rechte/ in der rechten Spalte Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- zu spät abgeschickt worden ist
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