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02.02.2023 23:06:37
Letzte Abstimmungen
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Urnenstandort | Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus |
Urnen Öffnungszeiten | Sonntag, 09.30 - 12.00 Uhr |
Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. |
Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Urnenabstimmung: Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus und ist am Abstimmungs-Sonntag von 09.30 - 12.00 Uhr geöffnet. Briefliche Stimmabgabe: Das Abstimmungskuvert kann in den speziell gekennzeichneten Briefkasten des Gemeindehauses bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bis 18.00 Uhr eingeworfen werden. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, kann ein Duplikat auf der Gemeindeverwaltung verlangt werden. |
Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Kurzvideo zur richtigen Benützung des Couverts: https://www.so.ch/staatskanzlei/politische-rechte/ in der rechten Spalte Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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