Der Gemeinderat Breitenbach hat die Revision der Ortsplanungsrevision (Bereich Siedlungsgebiet) der Gemeinde Breitenbach, gestützt auf die Vorarbeiten der Planungskommission zuhanden der öffentlichen Mitwirkung (im Sinne von § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG) verabschiedet.