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Gemeinde Breitenbach

Abmeldung Ausländer/-innen

Zuständiges Amt: Gemeindeschreiberei
Verantwortlich: Jermann-Strub, Simone

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter oder per Mail abmelden.

Preis: gratis


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