Hundesteuer
Alle Hundebesitzer erhalten jährlich ende April die Rechnung zugestellt.
Hundehalter haben im Verlauf des Monats April der zuständigen Gemeindebehörde zu melden, wieviele über 3 Monate alten Hunde sie am 1. April gehalten haben. Wird ein Hund nach dem 1. April 3 Monate alt oder neu erworben, ist dies innert 14 Tagen zu melden.
Von den Kosten des Kontrollzeichens sind befreit:
Hunde, die noch nicht 3 Monate alt sind
Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps
Blindenführhunde
Preis: Fr. 100.-- für den ersten Hund / Fr. 120.-- für jeden weiteren Hund