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Bescheinigung über die Wohnsitz- und Aufenthaltsdauer anstelle eines Leumundzeugnisses

Nach § 1 der Verordnung über das Leumundszeugnis vom 25. August 1987 werden im Kanton Solothurn keine Leudmundszeugnisse ausgestellt.
Jede Person kann ihren Leumund selbst mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis (Ausweis über die Mündigkeit), Strafregisterauszug, Auszug aus dem Betreibungsregister, der Angabe von Referenzen oder weiteren geeigneten Nachweisen belegen.
Wer einen Leumundsnachweis verlangt, kann sich von der betreffenden Person bevollmächtigen lassen, entsprechende Auskünfte einzuholen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie die mit einem * bezeichneten Felder aus.

Verfahren

Sie erhalten das gewünschte Leumundzeugnis per Post.
Bei Zustellung auf Rechnung werden zusätzlich Fr. 5.- für Aufwand- und Versandspesen berechnet.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.