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Gemeinde Breitenbach

Kindergartenreglement


Der Kindergarten ist weder Vorschule noch Kinderhütedienst.

Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die Erziehung des Kindes.
Er fördert die geistigen, seelischen und körperlichen Kräfte des Kindes und die Entwicklung seines sozialen Verhaltens in altersgerechten Formen des Spiels und der Beschäftigung.

Datum: 11. Dez. 2006
Herausgeber: Einwohnergemeinde
Autor: Einwohnergemeinde
Preis: 25.00 Fr.
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