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03.12.2023 19:23:26


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Friedhofreglement


Der Friedhof, dessen Unterhalt und das Bestattungswesen ist Sache der Einwohnergemeinde. Die Aufsicht obliegt dem Gemeinderat. Der Gemeinderat kann eine spezielle Friedhofkommission einsetzen und deren Aufgaben umschreiben.

Datum: 7. März 2006
Herausgeber: Einwohnergemeinde
Autor: Einwohnergemeinde
Preis: 25.00 Fr.
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Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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