HauskehrichtAlle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden. Hauskehricht (inkl. brennbares Kleinsperrgut) in fest verschnürten, offiziellen KELSAG-Säcken bereitstellen. Die Kehrichtsäcke ERST am Abholtag bereitstellen. Illegales deponieren ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht.
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