Anlass-Gesuche
Anlassgesuche Planen Sie eine öffentliche Party? Organisieren Sie eine Sportveranstaltung? Oder laden Sie zu einem kulturellen Abend ein? Dann sind Sie hier richtig! Die Einwohnergemeinde ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Eine solche ist nötig, sobald der Anlass... …öffentlich ist oder …Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt abgegeben werden oder …Grund im Fremdbesitz benutzt wird (ausgenommen private Anlässe in gemieteten Lokalitäten/Räumen) Je nach Grösse Ihres Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig (siehe Merkblatt). Wir unterscheiden 4 Anlass-Kategorien: Kategorie 1: Anlässe im Rahmen von Grossanlässen der Gemeinde Z.B. während Fasnacht, Märkten, Dorffesten: Wurst-Stand, Kaffee/Kuchen-Verkauf/“Spaghetti-Stübli“
Kategorie 2: Tages- und Abendanlässe, 1tägig, bis max. 100 Personen Z.B. Ausstellungen, Kultur, Feier/Unterhaltung
Kategorie 3: Tages- und Abendanlässe, 100-300 Personen Z.B. Kultur, Feier, Unterhaltung
Kategorie 4: Grossveranstaltungen (über 300 Pers.) und mehrtägige Veranstaltungen Z.B. Sportanlässe, Gewerbeausstellung, Musikanlässe
Anlässe der Kategorie 1 müssen uns nicht gemeldet werden. Bei Anlässen der Kategorie 2 besteht eine Informationspflicht. Bitte senden Sie uns das dafür vorgesehene Formular 14 Tage vor dem Anlass per E-Mail zu. Ohne Rückmeldung durch die Gemeinde innert 7 Tagen, gilt der Anlass als stillschweigend bewilligt. Anlass-Gesuche der Kategorie 3+4 sind bis 6 Wochen vor dem Anlass mit allfälligen Zusatzbewilligungen, Verkehrskonzepten, etc. an die Gemeinde zu senden. Nach der Prüfung erfolgt die Bewilligung gegen eine Gebühr. Wichtig: Bitte lesen Sie dazu das Merkblatt aufmerksam durch und bestätigen Sie es durch aktivieren des Kontrollkästchens im Bewilligungsformular. Das Merkblatt gilt als integrierter Bestandteil der Anlassbewilligung. |
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