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Neues Disziplinarreglement für die Schuljugend

1885
Schauen wir zur Abwechslung in das Schulreglement von 1885. Einige Ausschnitte aus dem sog. Disziplinarreglement: „Nach der Betglocke soll sich kein schulpflichtiges Kind mehr ohne Grund auf der Strasse aufhalten. Das Ausnehmen und zerstören von Vogelnestern, sowie das einfangen nützlicher Vögel ist nach Bundesgesetz verboten. Das Anzünden von dürrem Gras und Abreissen und Stehlen von Obst, Pflanzen und Feldfrüchten wird nach Massgabe der kantonalen Gesetze bestraft. Das Rauchen ist jedem Primarschüler unter Strafe verboten. Das Tragen von Schusswaffen und Pulver ist sowohl den Primar- als auch den Fortbildungsschülern verboten usw.“.