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Gemeinde Breitenbach

Hundekontrolle - Anmeldung

Alle Hunde, die mehr als 3 Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Immer im Frühling erhalten die Hundehalter eine Rechnung für die Hundesteuer.

Hundehalter müssen jeden Hund bei der Hundekontrolle anmelden. Auch Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind schriftlich oder über den Online-Schalter mitzuteilen.
Hundehalter und Hund müssen zudem in der zentralen Datenbank AMICUS registriert werden.

Aktionen
Online


Verantwortliche Person: Simone Jermann-Strub
Zuständige Instanz: Gemeindeschreiberei

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