Hundekontrolle - Anmeldung
Hundehalter müssen jeden Hund bei der Hundekontrolle anmelden. Auch Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind schriftlich oder über den Online-Schalter mitzuteilen.
Hundehalter und Hund müssen zudem in der zentralen Datenbank AMICUS registriert werden.
Wir verweisen auf das Hundegesetz vom 01.01.2026, § 10 betreffend Haftpflichtversicherung:
Der Halter oder die Halterin hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kanzlei | 061 789 96 96 | simone.jermann@breitenbach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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