Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliches, begründetes Gesuch hin Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs und Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt.
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen.
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen.
Zugehörige Objekte
Preis
CHF 10.00
Amtsstellen und Krankenkassen erhalten die Auskünfte kostenlos