Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliches, begründetes Gesuch hin Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs und Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt.
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen. Aktionen
Verantwortliche Person: Simone Jermann-Strub Zuständige Instanz: Gemeindeschreiberei
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