Friedhofreglement
Der Friedhof, dessen Unterhalt und das Bestattungswesen ist Sache der Einwohnergemeinde. Die Aufsicht obliegt dem Gemeinderat. Der Gemeinderat kann eine spezielle Friedhofkommission einsetzen und deren Aufgaben umschreiben.
Informationen
- Datum
- 7. März 2006
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde