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Gemeinde Breitenbach

Friedhofreglement


Der Friedhof, dessen Unterhalt und das Bestattungswesen ist Sache der Einwohnergemeinde. Die Aufsicht obliegt dem Gemeinderat. Der Gemeinderat kann eine spezielle Friedhofkommission einsetzen und deren Aufgaben umschreiben.

Datum: 7. März 2006
Herausgeber: Einwohnergemeinde
Autor: Einwohnergemeinde
Preis: 25.00 Fr.
Bestellen:
Laden: (pdf, 29.5 kB)


Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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