FriedhofreglementDer Friedhof, dessen Unterhalt und das Bestattungswesen ist Sache der Einwohnergemeinde. Die Aufsicht obliegt dem Gemeinderat. Der Gemeinderat kann eine spezielle Friedhofkommission einsetzen und deren Aufgaben umschreiben.
Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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