Feuerwehrreglement
Die Feuerwehr bezweckt eine unverzügliche und geordnete Hilfeleistung im Gemeindegebiet bei Bränden, Explosionen, Hochwasser, Erdbeben, anderen Elementarereignissen, Katastrophen, Unglücksfällen und dergleichen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2017
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde