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Hundekontrolle - Anmeldung

Alle Hunde, die mehr als 3 Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Immer im Frühling erhalten die Hundehalter eine Rechnung für die Hundesteuer.

Hundehalter müssen jeden Hund bei der Hundekontrolle anmelden. Auch Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind schriftlich oder über den Online-Schalter mitzuteilen.
Hundehalter und Hund müssen zudem in der zentralen Datenbank AMICUS registriert werden.

Wir verweisen auf das Hundegesetz vom 01.01.2026, § 10 betreffend Haftpflichtversicherung:
Der Halter oder die Halterin hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Bitte füllen Sie die fettgedruckten, mit Stern gekennzeichneten, Formularfelder vollständig aus.

Verfahren

Wir werden Sie als Hundehalter bei uns auf der Verwaltung sowie in der Datenbank AMICUS registrieren.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.